Eine Krankmeldung im Posteingang oder am Telefon – für Sie als Führungskraft oder HR-Verantwortlicher ist das Alltag. Doch dieser Routinevorgang birgt erhebliche rechtliche und datenschutzrechtliche Fallstricke. Ein falsches Wort oder ein unbedachter Prozessschritt kann nicht nur das Vertrauensverhältnis zum Mitarbeiter beschädigen, sondern auch zu empfindlichen rechtlichen Konsequenzen führen. Die gute Nachricht: Mit einem standardisierten und klaren Prozess navigieren Sie sicher durch alle Pflichten.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Krankmeldungen von der Entgegennahme bis zur Archivierung korrekt und datenschutzkonform behandeln. So schaffen Sie Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen und Fairness für Ihre Mitarbeiter.
[ads_custom_box title=“Auf einen Blick“ color_border=“#000000″]- Anzeige- und Nachweispflicht: Mitarbeiter müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und fristgerecht nachweisen.
- Elektronische AU (eAU): Der Abruf der Krankmeldung bei der Krankenkasse ist der digitale Standardprozess.
- Strenger Datenschutz: Gesundheitsdaten unterliegen höchstem Schutz. Das Need-to-know-Prinzip ist entscheidend.
- Klare Prozesse: Ein standardisierter Ablauf von der Meldung bis zur Archivierung minimiert Risiken.
- Kommunikation ist alles: Krankheitsgespräche sind heikel und erfordern Fingerspitzengefühl und rechtliches Wissen.
Rechtliche Grundlagen: Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen
Die Basis für den Umgang mit Krankmeldungen bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Es regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und definiert die Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Hier sind zwei zentrale Pflichten des Mitarbeiters zu unterscheiden:
- Die Anzeigepflicht: Ihr Mitarbeiter ist verpflichtet, Ihnen die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Das bedeutet: so schnell wie möglich, idealerweise vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag.
- Die Nachweispflicht: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Sie als Arbeitgeber haben jedoch das Recht, diesen Nachweis bereits früher, sogar ab dem ersten Tag, zu verlangen.
Seit 2023 ist der Prozess der Nachweispflicht digitalisiert. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermittelt die Arztpraxis die Daten direkt an die Krankenkasse. Sie als Arbeitgeber rufen diese Daten dann elektronisch bei der zuständigen Kasse ab. Die bekannte „gelbe Zettelwirtschaft“ gehört damit weitgehend der Vergangenheit an.
Der korrekte Prozess: In 4 Schritten zur rechtssicheren Abwicklung
Ein strukturierter Ablauf ist der Schlüssel, um Fehler zu vermeiden. Folgen Sie diesen Schritten, um bei jeder Krankmeldung auf der sicheren Seite zu sein.
Schritt 1: Entgegennahme der Krankmeldung
Die erste Meldung erfolgt meist per Telefon, E-Mail oder über ein HR-Tool. Definieren Sie einen klaren Kanal und eine zuständige Stelle (z.B. direkte Führungskraft oder Personalabteilung). Notieren Sie den Namen des Mitarbeiters und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Wichtig: Fragen Sie niemals nach der Art oder den Symptomen der Erkrankung. Diese Information ist für Sie tabu.
Schritt 2: Abruf der eAU bei der Krankenkasse
Sobald Ihr Mitarbeiter Ihnen mitgeteilt hat, dass er ärztlich krankgeschrieben ist, können Sie die eAU bei der zuständigen Krankenkasse abrufen. Dies geschieht über Ihr systemgeprüftes Lohnabrechnungsprogramm oder eine entsprechende Ausfüllhilfe. Laut der IHK ist die Teilnahme am eAU-Verfahren für Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtend, Ausnahmen gelten nur für sehr kleine Betriebe wie Minijob-Haushalte. Meiner Erfahrung nach hat sich hier eine tägliche oder anlassbezogene Abrufroutine als effizient erwiesen.

Schritt 3: Interne Weitergabe und Dokumentation
Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Hier gilt das strikte „Need-to-know“-Prinzip. Nur Personen, die die Information zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, dürfen davon Kenntnis erlangen. Das sind in der Regel die Personalabteilung und die direkte Führungskraft. Letztere benötigt aber nur die Information dass und wie lange der Mitarbeiter ausfällt, nicht den Grund oder die ärztliche Bescheinigung selbst.
Aus meiner Sicht ist die größte Fehlerquelle die unkontrollierte Weitergabe von Gesundheitsdaten, etwa per E-Mail an einen breiten Verteiler. Sorgen Sie für einen geschützten Informationsfluss, idealerweise über eine sichere digitale Personalakte, in der Zugriffsrechte klar geregelt sind.
Schritt 4: Datenschutzkonforme Speicherung und Löschung
Die AU-Bescheinigung, ob digital oder in Papierform, enthält Gesundheitsdaten und muss daher getrennt von der restlichen Personalakte aufbewahrt werden. Der Zugriff muss auf einen eng definierten Personenkreis beschränkt sein. Dies ist ein zentraler Aspekt im Mitarbeiterdatenschutz. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen müssen die Daten sicher vernichtet werden. Die Regeln zur Datenlöschung bei Mitarbeitern sind hierfür maßgeblich.
Sonderfälle und typische Fallstricke: So reagieren Sie richtig
Im Arbeitsalltag gibt es immer wieder Situationen, die vom Standardprozess abweichen. Hier ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt.
Das Krankheitsgespräch: Was ist erlaubt?
Rückkehrgespräche sind ein legitimes Instrument, um die Wiedereingliederung zu unterstützen. Sie dürfen sich nach dem Befinden des Mitarbeiters erkundigen und betriebliche Abläufe besprechen. Verboten sind jedoch Fragen nach der Diagnose oder der ärztlichen Behandlung. Bei häufigen oder langen Erkrankungen kann ein systematisches Vorgehen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sinnvoll sein, welches eigenen Regeln zum BEM und Datenschutz folgt.
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie begründete Zweifel an der Echtheit einer Krankmeldung haben – zum Beispiel, weil der Mitarbeiter bei einer krankheitswidrigen Tätigkeit gesehen wird –, können Sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Ein Detail, das Anfänger oft übersehen, ist, dass Sie dafür konkrete Anhaltspunkte benötigen. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus. Dieser Schritt sollte gut überlegt sein, da er das Vertrauensverhältnis stark belasten kann.

Krank im Urlaub oder im Homeoffice
Wird ein Mitarbeiter im Urlaub krank und legt eine AU vor, werden ihm die Krankheitstage nicht vom Urlaubskonto abgezogen, sondern gutgeschrieben. Er darf den Urlaub aber nicht eigenmächtig verlängern. Auch im Homeoffice gelten die gleichen Regeln zur Krankmeldung wie bei der Arbeit vor Ort. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die geschuldete Arbeitsleistung, unabhängig vom Arbeitsort.
Fazit: Ein klarer Prozess ist Ihr bester Schutz
Der richtige Umgang mit Krankmeldungen ist mehr als nur eine administrative Pflicht. Ein sauber definierter und kommunizierter Prozess sorgt für Rechtssicherheit, stärkt das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Indem Sie Gesundheitsdaten mit der gebotenen Sorgfalt behandeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten, schützen Sie nicht nur Ihr Unternehmen, sondern beweisen auch Wertschätzung gegenüber Ihrer Belegschaft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich als Arbeitgeber nach dem Grund der Krankheit fragen?
Nein, das ist strikt verboten. Die Diagnose ist eine sensible Gesundheitsinformation und unterliegt dem Datenschutz. Sie als Arbeitgeber haben kein Recht auf diese Information.
Ab welchem Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen?
Gesetzlich ist die AU ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit fällig. Sie können im Arbeitsvertrag jedoch festlegen, dass der Nachweis bereits am ersten Krankheitstag erbracht werden muss.
Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
Die eAU ist das digitale Verfahren, bei dem Arztpraxen die Krankmeldung direkt an die Krankenkassen übermitteln. Arbeitgeber rufen diese Daten dann elektronisch bei der Kasse des Mitarbeiters ab, anstatt einen Papierbeleg zu erhalten.
Wie lange müssen Krankmeldungen aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfristen können variieren. Aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen ist eine Aufbewahrung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses plus das Folgejahr üblich. Danach müssen die Daten datenschutzkonform gelöscht werden.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter im Urlaub krank wird?
Meldet sich ein Mitarbeiter mit einer ärztlichen Bescheinigung im Urlaub krank, gelten diese Tage als Krankheitstage. Die Urlaubstage werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben und müssen zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.